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   OLG Oldenburg, 13.03.2015 - 14 WF 140/14   

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https://dejure.org/2015,60382
OLG Oldenburg, 13.03.2015 - 14 WF 140/14 (https://dejure.org/2015,60382)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.03.2015 - 14 WF 140/14 (https://dejure.org/2015,60382)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. März 2015 - 14 WF 140/14 (https://dejure.org/2015,60382)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 09.06.2015 - 4 WF 46/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Beiordnung eines Prozesspflegers

    Aus § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ergibt sich nach h.M. keine Beschwerdebefugnis für den Gegner, der beantragt hat, das Gesuch des Antragstellers zurückzuweisen oder eine getroffene Anordnung bei gleichgebliebenen Tatsachen wieder aufzuheben (Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 567 Rn. 32; Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 567 Rn. 6; Musielak/Voit/Ball, a.a.O., § 567 Rn. 14; Prütting/Gehrlein/Lohmann, ZPO, 6. Aufl., § 567 Rn. 9; a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.3.2015 - 14 WF 140/14; OLG München, NZG 2014, 899; MüKo/Lipp, a.a.O., § 567 Rn. 13; ähnlich auch Jacobs in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 567 Rn. 11).

    Letzterer ist nach h.M. mit der sofortigen Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO allein anfechtbar für den hierdurch beschwerten Antragsteller (MüKo/Lindacher, a.a.O., § 57 Rn. 18; Musielak/Voit/Weth, a.a.O, § 57 Rn. 4; Stein/Jonas/Bork, a.a.O., § 57 Rn. 8; Prütting/Gehrlein, a.a.O., § 57 Rn. 4; a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.3.2015 - 14 WF 140/14; OLG München, NZG 2014, 899; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 57 Rn. 7).

    Soweit das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 13.3.2015 (Geschäftsnummer 14 WF 140/14), der ebenfalls die Antragsgegnerin des vorliegenden Verfahrens betrifft, die Auffassung vertritt, der Antragsgegnerin stehe gegen die Bestellung eines Prozesspflegers das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, kann dem nicht gefolgt werden.

  • LG Frankenthal, 02.06.2017 - 1 T 284/16

    Betreuungsverfahren: Zwangsweise Vorführung bzw. Unterbringung zur Begutachtung

    Hinsichtlich der Einzelheiten der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg wird verwiesen auf den Beschluss vom 13.3.2015 (Az. 14 WF 140/14).
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